Nach dem Unfall: Ansprüche, Gutachten, Abrechnung
Zuletzt geprüft am 28.7.2026. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei alleiniger Schuld des Gegners ersetzt dessen Haftpflicht Ihren Schaden vollständig, sonst nach Haftungsquote
- Zum Schaden gehören auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachten und eine Unkostenpauschale von rund 30 Euro
- Ansprüche verjähren nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Unfalljahres (§§ 195, 199 BGB)
Wer zahlt nach einem Autounfall?
Hat der Unfallgegner den Unfall allein verursacht, muss dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Ihren Schaden vollständig ersetzen. Sie können die Ansprüche direkt bei dieser Versicherung geltend machen, ohne den Umweg über den Gegner (§ 115 VVG).
Tragen Sie eine Mitschuld, wird nach Haftungsquote geteilt. Bei 25 Prozent Mitverschulden bekommen Sie 75 Prozent Ihres Schadens.
Gut zu wissen: Auch wer nichts falsch gemacht hat, haftet als Halter grundsätzlich für die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs (§ 7 StVG). Sie fällt oft weg, wenn das Verschulden des Gegners eindeutig überwiegt. Genau darum wird bei der Quote gestritten.
Welche Posten kann ich abrechnen?
Die meisten Geschädigten denken an die Reparatur und übersehen den Rest. Diese Positionen kommen regelmäßig dazu:
Was davon in Ihrem Fall greift, hängt von Fahrzeug, Schaden und Haftungsquote ab.
| Position | Worum es geht |
|---|---|
| Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert | Rechnung der Werkstatt oder, bei Totalschaden, der Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs abzüglich Restwert |
| Wertminderung | Auch fachgerecht repariert verliert ein Fahrzeug an Wert. Kommt in der Regel bei Fahrzeugen bis 5 Jahre und bis 100.000 km in Betracht |
| Mietwagen oder Nutzungsausfall | Entweder ein Ersatzfahrzeug oder eine Entschädigung für die Tage ohne Auto |
| Sachverständigenkosten | Das Gutachten zahlt die gegnerische Versicherung nach Haftungsquote mit |
| Abschleppkosten | Bergung und Abtransport von der Unfallstelle |
| Unkostenpauschale | Rund 30 Euro für Telefonate, Porto und Wege, ohne Einzelnachweis |
| Schmerzensgeld | Bei Verletzungen. Höhe richtet sich nach Art und Dauer der Beeinträchtigung |
| Sonstige Sachschäden | Kleidung, Brille, Gepäck, Kindersitz und was sonst im Auto kaputtgegangen ist |
| Nur bei Totalschaden | Ab- und Anmeldung, neue Kennzeichen, Entsorgung des Unfallfahrzeugs |
Unverbindliche Übersicht, keine Rechtsberatung und keine Zusage, dass eine Position in Ihrem Fall durchgeht. Quelle: ADAC: Verkehrsunfall in Deutschland, das zahlt die gegnerische Versicherung, Stand 11.9.2025.
Die Versicherung hat schon ein Angebot gemacht?
Kürzungen fallen meist bei den Posten an, die man selbst nicht auf dem Zettel hat. Schildern Sie Ihren Fall in rund 2 Minuten. Die Prüfung übernehmen unsere Anwälte für Verkehrsrecht.
Fall schildernKostenvoranschlag oder Gutachten?
Nicht jeder Schaden braucht ein Gutachten. Bei kleinen Schäden reichen oft Kostenvoranschlag und Fotos.
Die Faustregel des ADAC: Bei Bagatellschäden bis rund 1.000 Euro eher kein Gutachten, sonst bleiben Sie am Ende auf den Gutachterkosten sitzen. Steht mehr im Raum oder droht ein wirtschaftlicher Totalschaden, gehört ein Sachverständiger dazu.
Wichtig: Den Sachverständigen suchen Sie aus, nicht die gegnerische Versicherung. Schickt die Versicherung von sich aus einen Gutachter, arbeitet der für sie.
Reparieren oder auszahlen lassen?
Das entscheiden Sie. Lassen Sie reparieren, bekommen Sie die Rechnung einschließlich Mehrwertsteuer ersetzt. Unternehmer bekommen die Mehrwertsteuer nicht, weil sie sie als Vorsteuer geltend machen können.
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den Betrag aus Gutachten oder Kostenvoranschlag auszahlen und entscheiden selbst, was Sie damit machen. Die Mehrwertsteuer entfällt dann.
Beispiel
Das Gutachten weist 4.200 Euro netto Reparaturkosten aus. Fiktiv abgerechnet bekommen Sie 4.200 Euro. Lassen Sie in einer Werkstatt reparieren und liegt die Rechnung bei 4.998 Euro brutto, wird dieser Betrag ersetzt.
Was gilt beim Totalschaden?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn sich die Reparatur nicht mehr rechnet. Ersetzt wird dann der Wiederbeschaffungswert aus dem Gutachten abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs.
Trotzdem reparieren geht ausnahmsweise, wenn drei Bedingungen zusammenkommen:
- Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert um höchstens 30 Prozent
- Das Fahrzeug wird vollständig nach den Vorgaben des Gutachtens repariert
- Sie nutzen es danach noch mindestens 6 Monate weiter
Übrigens: Restwertangebote der gegnerischen Versicherung kommen oft von überregionalen Aufkäufern. Ob Sie daran gebunden sind, hängt davon ab, wann das Angebot bei Ihnen war und ob Sie das Fahrzeug schon verkauft haben.
Totalschaden im Raum und Sie sollen schnell verkaufen?
Bevor Sie unterschreiben, sollte jemand die Zahlen gesehen haben. Schildern Sie kurz, worum es geht.
Unverbindlich anfragenMietwagen oder Nutzungsausfall?
Solange Ihr Fahrzeug in der Werkstatt steht, können Sie einen Mietwagen nehmen. Drei Voraussetzungen müssen dafür zusammenkommen: Das Fahrzeug ist nicht mehr verkehrssicher, der Reparaturauftrag ist erteilt, und Sie sind auf ein Auto angewiesen.
Bei geringem Fahrbedarf werden Mietwagenkosten nicht ersetzt. Dann sind Taxi oder Bahn der richtige Weg, Belege aufheben.
Wer keinen Mietwagen nimmt, kann stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung für die Ausfalltage verlangen. Die Höhe hängt vom Fahrzeugtyp ab und steht meist schon im Gutachten.
Wichtig: Vergleichen Sie Mietwagenpreise und nehmen Sie das günstigste Fahrzeug Ihrer Klasse. Der teure Unfallersatztarif wird häufig gekürzt, und die Differenz zahlen dann Sie.
Was Sie direkt nach dem Unfall tun sollten
- Unfallstelle sichern, das schreibt § 34 StVO vor: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Der Abstand dazu beträgt 50 Meter innerorts, 100 Meter außerorts und 200 Meter auf der Autobahn.
- Bei Verletzten zuerst Erste Hilfe und Notruf 112. Bei eigenen Schmerzen zeitnah zum Arzt und die Verletzung dokumentieren lassen.
- Daten aufnehmen: Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer des Gegners, Namen und Anschriften von Zeugen.
- Fotografieren, bevor aufgeräumt wird: Endstellung der Fahrzeuge, Bremsspuren, Schäden, Beschilderung, Gesamtsituation.
- Ihre eigene Kfz-Versicherung vorsorglich informieren, auch wenn der Gegner zahlen soll.
Wichtig: Wer sich von der Unfallstelle entfernt, bevor Feststellungen möglich waren, begeht Fahrerflucht, juristisch Unfallflucht oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB). Das ist eine Straftat und kann die Fahrerlaubnis kosten, auch bei kleinen Blechschäden.
Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Das gilt für ein Schuldanerkenntnis an der Unfallstelle genauso wie für pauschale Abtretungserklärungen von Werkstatt oder Mietwagenfirma.
Wann muss die Polizei kommen?
Nicht bei jedem Blechschaden. In diesen Fällen sollten Sie die Polizei aber rufen:
- Es wurde jemand verletzt, auch bei scheinbar leichten Verletzungen
- Es gibt Anhaltspunkte für Alkohol oder Drogen
- Die Schuldfrage ist strittig oder der Gegner will keine Daten herausgeben
- Ein Miet-, Leasing- oder Firmenwagen ist beteiligt, das steht oft so im Vertrag
- Sie haben ein geparktes Auto beschädigt und finden den Halter nicht
Wichtig: Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht. Wer nach einem Parkrempler wegfährt, ohne eine angemessene Zeit gewartet und die Polizei informiert zu haben, begeht Fahrerflucht (§ 142 StGB).
Die Polizei klärt nicht Ihren Schadenersatz. Sie nimmt auf und entscheidet, ob gegen den mutmaßlichen Verursacher ein Bußgeld- oder ein Strafverfahren läuft. Die Regulierung macht danach die Haftpflichtversicherung.
Droht mir nach dem Unfall auch ein Bußgeld?
Wenn Sie den Unfall verursacht haben, laufen zwei Dinge nebeneinander: Ihre Haftpflicht reguliert den Schaden des Gegners, und die Behörde prüft, ob Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben. Der häufigste Fall ist, dass jemand die Vorfahrt missachtet hat. Wer beim Abbiegen einem Radfahrer die Vorfahrt genommen und ihn angefahren hat, bekommt neben der Schadensregulierung einen eigenen Bescheid.
Dazu kommen ein paar Tatbestände, die erst an der Unfallstelle selbst entstehen.
Die Beträge sind klein, die Straftatbestände darunter sind es nicht. Sie entscheiden darüber, ob es bei einem Bußgeldbescheid bleibt.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Ihr Fall |
|---|---|---|---|---|
| Ordnungswidrigkeiten am Unfallort | ||||
| Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei Bagatellschäden nicht sofort beiseitegefahren | 30 € | — | — | Fall schildern |
| … mit Sachbeschädigung | 35 € | — | — | Fall schildern |
| Unfallspuren vor den polizeilichen Feststellungen beseitigt | 30 € | — | — | Fall schildern |
| Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und kenntlich gemacht | 30 € | — | — | Fall schildern |
| Straftaten¹ | ||||
| Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) | Geld- oder Freiheitsstrafe | 3 | Entzug möglich | Fall schildern |
| Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) | Geld- oder Freiheitsstrafe | 3 | Entzug möglich | Fall schildern |
| Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) | Geld- oder Freiheitsstrafe | 3 | Entzug möglich | Fall schildern |
| Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) | Geld- oder Freiheitsstrafe | 3 | Entzug möglich | Fall schildern |
Steht Ihr Fall in der Tabelle? Fall schildern
¹ Straftaten laufen nicht als Bußgeldverfahren. Es gibt keinen Bußgeldbescheid und damit auch nicht die 2-Wochen-Frist des § 67 OWiG. Die Höhe der Strafe hängt vom Einzelfall ab, die 3 Punkte fallen an, wenn die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre verhängt wird.
Regelsätze des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs für den fahrlässigen Erstverstoß mit dem Pkw. Dazu kommen Auslagen und Gebühren von rund 28,50 Euro. Voreintragungen, Vorsatz oder besondere Umstände können die Sanktion erhöhen. Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Quelle: Bußgeldkatalog.org: Bußgeld nach einem Unfall, Stand 28.7.2026.
Gut zu wissen: Es gibt auch Unfälle ohne jede Sanktion, etwa nach einem Wildwechsel oder auf einer nicht erkennbaren Ölspur. Dann nimmt die Polizei auf und stellt das Verfahren ein.
Kommt bei Ihnen tatsächlich ein Bußgeldbescheid, gilt dafür die eigene Frist von 2 Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG). Was in Ihrem Fall im Bescheid steht, entscheidet über das weitere Vorgehen.
Welche Fristen laufen?
Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. Die Frist beginnt nicht am Unfalltag, sondern am Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist (§§ 195, 199 BGB).
Ihre eigene Versicherung wollen die Bedingungen deutlich früher informiert wissen, meist innerhalb einer Woche. Das gilt auch dann, wenn Sie den Schaden über die Gegenseite abwickeln.
Gut zu wissen: Trotz der 3 Jahre gilt: Je später jemand auf den Fall schaut, desto weniger lässt sich beweisen. Zeugen erinnern sich schlechter, die Unfallstelle sieht anders aus, das Fahrzeug ist repariert oder verkauft.
Was kostet Sie ein Anwalt?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören Ihre Anwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt sie entsprechend der Haftungsquote.
Bleibt eine Mitschuld, tragen Sie den entsprechenden Anteil selbst. Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung deckt diesen Teil in der Regel ab, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Sind Sie selbst der Verursacher, regelt Ihre eigene Haftpflicht den Schaden des Gegners. Für Ihren eigenen Schaden brauchen Sie dann eine Kaskoversicherung.
Quellen
- ADAC: Verkehrsunfall in Deutschland, das zahlt die gegnerische Versicherung
- § 249 BGB (Art und Umfang des Schadensersatzes)
- § 115 VVG (Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer)
- §§ 195, 199 BGB (Verjährung, Fristbeginn zum Jahresende)
- § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
- § 34 StVO (Verhalten nach einem Verkehrsunfall)
- § 7 StVG (Haftung des Halters, Betriebsgefahr)
- Bußgeldkatalog.org: Bußgeld nach einem Unfall (Stand 28.07.2026)
