Alkohol und Drogen im Straßenverkehr: Grenzen und Folgen
Zuletzt geprüft am 28.7.2026. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- 0,5 bis 1,09 Promille ohne Auffälligkeiten: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Ab 1,1 Promille ist es eine Straftat nach § 316 StGB, dann geht es um die Fahrerlaubnis
- Im Strafverfahren gilt die 2-Wochen-Einspruchsfrist des Bußgeldverfahrens nicht
Welche Promillegrenzen gelten?
Fünf Werte bestimmen, was passiert. Sie hängen nicht nur am Promillewert, sondern auch daran, ob Sie auffällig gefahren sind.
- 0,0 Promille: absolutes Alkoholverbot bis zum 21. Geburtstag und in der Probezeit (§ 24c StVG)
- 0,3 Promille: ab hier kann eine Straftat vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen dazukommen, etwa Schlangenlinien oder ein Unfall
- 0,5 Promille: ab hier Ordnungswidrigkeit, auch ohne Auffälligkeiten
- 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit, ab hier immer Straftat
- 1,6 Promille: die MPU ist zwingend vorgeschrieben
Gut zu wissen: Der Atemalkoholtest bei der Kontrolle ist freiwillig. Wird er verweigert oder liegen Anzeichen für den strafbaren Bereich vor, ordnet die Polizei eine Blutprobe an. Maßgeblich ist dann der Blutwert, nicht die Atemluft.
Was kostet Alkohol am Steuer im Bußgeldverfahren?
Diese Sätze gelten nur für den Bereich zwischen 0,5 und 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen. Sobald der Fall darüber liegt, ist es kein Bußgeldverfahren mehr.
Innerhalb dieses Bereichs macht der genaue Wert keinen Unterschied. Wer mit 0,6 Promille kontrolliert wird, zahlt dasselbe wie bei 0,8 Promille oder 0,9 Promille. Der Regelsatz nach § 24a StVG staffelt nicht nach der Höhe, sondern danach, zum wievielten Mal Sie auffallen.
Diese Tabelle gilt für den Bereich zwischen 0,5 und 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen. Darüber ist es keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Ihr Fall |
|---|---|---|---|---|
| 0,5 bis 1,09 Promille, keine Ausfallerscheinungen | ||||
| erster Verstoß | 500 € | 2 | 1 Monat | Fall schildern |
| zweiter Verstoß | 1.000 € | 2 | 3 Monate | Fall schildern |
| dritter Verstoß | 1.500 € | 2 | 3 Monate | Fall schildern |
| 0,0-Promille-Grenze (unter 21 Jahren oder in der Probezeit) | ||||
| Verstoß gegen das Alkoholverbot | 250 € | 1 | — | Fall schildern |
Steht Ihr Fall in der Tabelle? Fall schildern
In der Probezeit kommen ein kostenpflichtiges Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre dazu.
Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit: Das ist eine Straftat nach § 316 StGB, kein Bußgeldverfahren. Ab 0,3 Promille genügen bereits Ausfallerscheinungen für ein Strafverfahren.
Regelsätze des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs für den fahrlässigen Erstverstoß mit dem Pkw. Dazu kommen Auslagen und Gebühren von rund 28,50 Euro. Voreintragungen, Vorsatz oder besondere Umstände können die Sanktion erhöhen. Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Quelle: ADAC: Alkohol am Steuer — Strafen und Promillegrenze im Auto, Stand 24.7.2026.
Was gilt für Cannabis und andere Drogen?
Mit dem Cannabisgesetz gilt seit dem 22. August 2024 ein eigener Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Für andere berauschende Mittel genügt der Nachweis der Wirkung im Blut.
Für Cannabis gilt seit dem 22. August 2024 ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Ihr Fall |
|---|---|---|---|---|
| Ab 3,5 ng/ml THC oder anderen berauschenden Mitteln | ||||
| erster Verstoß | 500 € | 2 | 1 Monat | Fall schildern |
| zweiter Verstoß | 1.000 € | 2 | 3 Monate | Fall schildern |
| dritter Verstoß | 1.500 € | 2 | 3 Monate | Fall schildern |
| Kombination | ||||
| Cannabis zusammen mit Alkohol | 1.000 € | 2 | 1 Monat | Fall schildern |
| Absolutes Cannabisverbot (unter 21 Jahren oder in der Probezeit) | ||||
| ab 1,0 ng/ml THC | 250 € | 1 | — | Fall schildern |
Steht Ihr Fall in der Tabelle? Fall schildern
Kommen Ausfallerscheinungen dazu oder liegt ein Unfall vor, wird aus der Ordnungswidrigkeit ein Strafverfahren nach §§ 315c, 316 StGB.
Regelsätze des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs für den fahrlässigen Erstverstoß mit dem Pkw. Dazu kommen Auslagen und Gebühren von rund 28,50 Euro. Voreintragungen, Vorsatz oder besondere Umstände können die Sanktion erhöhen. Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Quelle: ADAC: Neuer THC-Grenzwert — das gilt für Cannabis und Auto fahren, Stand 28.7.2026.
Wichtig: Anders als bei Alkohol baut sich THC langsam ab und ist noch nachweisbar, wenn die Wirkung längst vorbei ist. Ein positiver Test sagt deshalb nicht automatisch, dass Sie zum Zeitpunkt der Fahrt beeinträchtigt waren.
Blutprobe genommen und Sie warten auf Post?
Je früher jemand den Fall kennt, desto mehr Zeit bleibt für die Verteidigung. Schildern Sie in rund 2 Minuten, worum es geht. Einspruch und Akteneinsicht übernehmen unsere Anwälte für Verkehrsrecht.
Fall schildernWann wird daraus eine Straftat?
Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit. Es kommt dann nicht darauf an, wie sicher Sie sich gefühlt haben oder ob jemand etwas gemerkt hat. Der Wert allein genügt.
Zwischen 0,3 und 1,09 Promille spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit. Kommen Ausfallerscheinungen dazu, kann auch dieser Bereich strafbar sein. Dasselbe gilt bei Drogen, wenn Auffälligkeiten oder ein Unfall hinzutreten.
Im Strafverfahren wird eine Geldstrafe in Tagessätzen verhängt. Ein Tagessatz entspricht dem monatlichen Nettoeinkommen geteilt durch 30. Bei Wiederholung oder schweren Unfallfolgen kommt eine Freiheitsstrafe in Betracht.
Welche Fristen laufen jetzt?
Das hängt davon ab, welches Schreiben Sie bekommen haben. Die beiden Verfahren laufen getrennt und folgen unterschiedlichen Regeln.
- Bußgeldbescheid: 2 Wochen ab Zustellung für den Einspruch (§ 67 Abs. 1 OWiG)
- Strafbefehl: 2 Wochen ab Zustellung für den Einspruch (§ 410 StPO), aber in einem Strafverfahren mit anderen Folgen
- Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: kann schon vor jeder Entscheidung angeordnet werden (§ 111a StPO)
Wichtig: Zur Sache müssen Sie nichts sagen, weder bei der Kontrolle noch später. Angaben zur Person sind Pflicht, alles Weitere nicht. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären Sie vorher mit uns.
Strafbefehl im Briefkasten?
Auch dagegen ist ein Einspruch möglich, und auch dafür gilt eine kurze Frist. Schildern Sie kurz, worum es geht.
Unverbindlich anfragenWas passiert mit dem Führerschein?
Im Bußgeldverfahren gibt es ein Fahrverbot. Der Führerschein ist für 1 bis 3 Monate weg und kommt danach automatisch zurück.
Im Strafverfahren wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das Gericht setzt eine Sperrfrist fest, und erst danach können Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Über die Bedingungen dafür entscheidet anschließend die Fahrerlaubnisbehörde, nicht das Gericht.
Ab 1,6 Promille ist die medizinisch-psychologische Untersuchung zwingend. Auch zwischen 1,1 und 1,59 Promille kann sie angeordnet werden, wenn trotz des hohen Werts keine Ausfallerscheinungen auftraten.
Zahlt die Versicherung nach einem Unfall?
Die Kfz-Haftpflicht reguliert den Schaden des Unfallgegners. Von Ihnen kann sie sich anschließend bis zu 5.000 Euro zurückholen.
Die Vollkasko zahlt bei Alkohol am Steuer je nach Grad der Alkoholisierung nur anteilig, bei absoluter Fahruntüchtigkeit meist gar nicht. Das ist oft der größere Posten als die Geldstrafe selbst.
Was kostet die Verteidigung?
Ob Ihre Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ein Strafverfahren mitträgt, hängt von den Bedingungen ab. Viele Tarife decken fahrlässige Delikte. Bei vorsätzlichen greifen sie oft erst rückwirkend, wenn es nicht zu einer Verurteilung wegen Vorsatzes kommt.
Ohne Rechtsschutz gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Klären Sie die Deckungsfrage früh, weil sie beeinflusst, wie ein Verfahren geführt werden kann.
Gut zu wissen: Diese Seite ordnet ein, sie ersetzt keine Beratung. Geht es um ein Strafverfahren, gelten andere Regeln als beim Bußgeldbescheid, und der Einzelfall entscheidet mehr als anderswo.
